Verordnungen (mhd. orden, ordenunge; lat. capitularia, edicta, decreta)
Die Verordnung gibt den Willen der Selbstverwaltung zum Ausdruck und steht im Gegensatz zum Gesetz als dem Ausdruck des Staatswillens. Die Verordnung ist der staatliche Befehl des Staatsoberhaupts oder der mit der Verordnungsgewalt ausgestatteten Behörden.
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